AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stadtgarde Offenbach e.V. Am Schneckenberg 63, 63075 Offenbach/Main (im folgenden STGO genannt) Stand: Mai 2013

1. Geltungsbereich

1.1 Mit der Inanspruchnahme der Dienste der STGO akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtgarde Offenbach e.V. Am Schneckenberg 63, 63075 Offenbach/Main für den Geschäftsbereich des Ticket-Services. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ggf. gesondert auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten können.

2. Veranstalter/Vertragsgegenstand

2.1. Die Veranstaltungen werden vom jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der aus dem Ticket (Eintrittskarte) und / oder aus den Veranstaltungsankündigungen ersichtlich ist. Die STGO gibt dem Kunden auf dessen Anfordern Auskunft über den Veranstalter (Bezeichnung, postalische Adresse).

2.2. Durch den Erwerb des Tickets kommen in Bezug auf die Veranstaltung vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

2.3. Die STGO vertreibt die Tickets im Auftrage des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder Kommissionärin.

2.4. Mit der Bestellung des Tickets beauftragt der Kunde die STGO mit der Abwicklung des Kartenkaufs und – soweit gewünscht – mit der Abwicklung des Kartenversands, jedoch nicht mit der Erbringung von auf die Veranstaltung bezogenen Leistungen jeglicher Art.

3. Ticketverkauf

3.1. Eintrittskarten werden zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten in den Vereinsräumen, zurzeit Am Schneckenberg 69, 63075 Offenbach im Namen des Veranstalters verkauft. Die Preise der Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen, soweit Gebühren, Service- oder Versandkosten anfallen. Diese Mehrkosten kann der Kunde im Ticketservice erfragen bzw. werden von den Mitarbeitern des Ticketservice bei der Bestellannahme bekannt gegeben.

3.2. Da der Vorverkauf auch überregional vom Veranstalter betrieben wird, stehen dem Ticketservice der STGO nicht immer alle Varianten von Eintrittskarten zur Verfügung, die nach dem Bestuhlungsplan der Veranstaltungsstätte in Betracht kommen könnten. Auch die Zahl der vom Veranstalter über den Ticketservice vertriebenen Eintrittskarten kann einer Beschränkung unterliegen. Die Mitarbeiter des Ticketservice der STGO beraten gerne über die verfügbaren Ticketarten für die jeweilige Veranstaltung.

3.3. Es ist Sache des Veranstalters, für welchen Zeitraum nach Veranstaltungsbeginn er die mit dem Erwerb von Tickets gebuchten Plätze frei hält. In der Mehrzahl der Fälle geschieht dies bis ca. 30 Minuten nach Veranstaltungsbeginn. Die STGO steht hierfür nicht ein.

4. Ermäßigungen

4.1. Generelle Preisermäßigungen durch den Ticketservice für bestimmte Personengruppen werden nicht gewährt.

4.2. Gewährt der Veranstalter Preisermäßigungen, können diese nur beim Kauf von Tickets in den Räumen des Ticketservice in Anspruch genommen werden. Dabei sind die vom Veranstalter als erforderlich bezeichneten Nachweise vorzulegen.

4.3. Soweit der Veranstalter generelle Preisermäßigungen für bestimmte Personengruppen gewährt, können diese beim dem Ticketservice erfragt werden. Die Mitarbeiter des Ticketservice sind nicht verpflichtet, den Käufer auf Ermäßigungen hinzuweisen. Nachträglich (nach dem Druck des Tickets) kann keine Ermäßigung mehr gewährt werden. Gleiches gilt für die in diesem Fall zu erbringenden Nachweise für die Voraussetzungen der Begünstigung (z.B. Rentner- oder Behindertenausweis).

4.4. Beim Erwerb von Tickets auf dem Versandwege oder über das Internet ist die Gewährung von Preisnachlässen ausgeschlossen.

5. Vertragsabschluss

5.1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss zum Erwerb von Tickets geht vom Kunden aus. Erst mit Auftragsbestätigung der STGO über die Annahme der Ticketbestellung an den Kunden oder der Mitteilung einer Transaktionsnummer kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter über die auf die Veranstaltung bezogenen Leistungen zustande. Zugleich kommt hiermit der Vertrag zwischen dem Kunden und der STGO über die Zahlung des Ticket- Entgeltes an die STGO zustande.

5.2. Bestellte Tickets werden erst nach deren Bezahlung an den Kunden verschickt oder – sofern vereinbart – für den Kunden in den Geschäftsräumen des Ticketservice oder an der Abendkasse des Veranstaltungsraumes hinterlegt. In den Geschäftsräumen des Ticketservice hinterlegte Tickets können nur während der dort üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden.

6. Kartenreservierungen

Sofern seitens des Veranstalters Reservierungsmöglichkeiten eingeräumt werden, muss der Kauf einer reservierten Eintrittskarte zwingend innerhalb der vorgegebenen Reservierungsfrist erfolgen. Mit Ablauf der Reservierungsfrist stehen die Tickets dem Verkauf wieder zur Verfügung. Einer gesonderten Benachrichtigung des reservierenden Kunden bedarf es insoweit nicht.Reservierungen werden schriftlich, telefonisch oder persönlich im Ticketservice entgegengenommen.

7. Kein Fernabsatzvertrag

Die STGO weist den Kunden darauf hin, dass weder eine briefliche, telefonische oder unter Verwendung sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (z. B. E- Mail, Fax, Internet) zustande gekommene Vertragsbeziehung den Bestimmungen über Fernabsatzverträge gemäß § 312 b BGB unterliegt. Gemäß § 312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB unterliegen Verträge, die sich auf die Erbringung von Leistungen für die Freizeitgestaltung beziehen, sofern wenn die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes zu erbringen sind, nicht dem Recht der Fernabsatzverträge. Veranstaltungen sind solche Leistungen. Dies gilt auch der Vermittlung des Verkaufs von Tickets (Eintrittskarten für solche Veranstaltungen. Dem Kunden steht daher gegenüber der STGO kein Widerrufsrecht gemäß § 312 d) BGB zu.

8. Rücknahme von Karten, Verlegung des Veranstaltungsraumes, Verlegung des Veranstaltungstermins, Absage der Veranstaltung

8.1. Hat die STGO die Kartenbestellung des Kunden im Sinne einer Bestätigung gemäß Ziffer 5.1 oder in einer anderen Weise angenommen, ist der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der Karten verpflichtet. Ein Rückgaberecht des Kunden besteht insoweit nicht. Erworbene Tickets sind vom Umtausch oder von der Rückgabe ausgeschlossen.

8.2. Generell behalten die Tickets bei der Verlegung des Veranstaltungsdatums und der Location (Veranstaltungshaus) ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Location (Veranstaltungshaus) besteht nicht.

8.3. Bei Verlegung des Datums der Veranstaltung kann der Karteninhaber seine beim Ticketservice erworbene Karte zu einer vom Veranstalter vorgegebenen Frist zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung gegenüber der STGO.

8.4. Bei Absage der Veranstaltung wird dem Kunden von der STGO unter Vorlage der beim Ticketservice erworbenen Karte bis 4 Wochen danach der Kaufpreis erstattet.

8.5. Eine Erstattung ohne Rückgabe der Originalkarten ist nicht möglich.

8.6. Soweit gemäß den Ziffern8.3. bis 8.4. vom Veranstalter eine Erstattung des Ticketpreises in Aussicht gestellt wird, hat der Kunde bei Rücksendung seines Tickets seine Bankverbindung anzugeben und erhält daraufhin eine Erstattung des Kartenwertes. Erfolgt die Rücksendung der Karten nicht fristgemäß, ist eine Rückerstattung durch die STGO nicht möglich.

8.7. Zerstörte oder dem Kunden abhanden gekommene Eintrittskarten werden Von der STGO grundsätzlich nicht ersetzt oder zurückerstattet.

8.8. Bei Veranstaltungsausfall infolge einer Insolvenz des Veranstalters besteht seitens der STGO keine Kartenrücknahmeverpflichtung gegenüber dem Kunden.

8.9. Weitergehende Ansprüche (z.B. Postgebühren, Fahrtkosten usw.) sind ausgeschlossen.

8.10. Dem Kunden bleibt unbenommen, in den Fällen der Ziffern 8.3. bis 8.8. seine angeblichen Forderungen unmittelbar gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, soweit diese von der STGO nicht befriedigt wurden.

9. Haftungsfragen und Haftungsausschlüsse

9.1. Die STGO ist aufgrund seiner Funktion als Vermittler für den Veranstalter weder für Inhalt, Durchführung, Ablauf noch Qualität der Veranstaltung oder der übermittelten Informationen zu den Veranstaltungen verantwortlich.

9.2. Die STGO übernimmt auch keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung.

9.3. Alle etwaigen Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemäß den Ziffern 9.1. und 9.2. sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten. Im Übrigen ist, außer im Falle der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung der STGO auf Schadenersatz ausgeschlossen.

9.4. Soweit nach den vorstehenden Bedingungen der Ziffern 9.1. bis 9.3. eine Haftung der STGO ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der STGO.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Der Erwerb von Tickets (Eintrittskarten) für den gewerblichen Weiterverkauf ist untersagt.

10.2. Die Tickets verlieren beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit.

10.3. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

10.4. Ermäßigte Eintrittskarten sind auch nach ihrem Erwerb nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden personenbezogenen Ausweis. Dieser ist bei Kauf der Karte und nach Aufforderung am Einlass des Veranstaltungsortes vorzuzeigen.

11. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

11.1. Die zur Abwicklung des Kaufvertrages erforderlichen, personenbezogenen Daten des Kunden werden von der STGO ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages genutzt. Insofern Dritte zur Abwicklung des Kaufvertrages involviert sind, ist der Ticketservice berechtigt, die Daten weiterzuleiten, soweit dieses notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag durchgeführt werden kann. Dies gilt namentlich für den Veranstalter,

11.2. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet. Die STGO darf sich bei der Datenverarbeitung dritter Unternehmen bedienen (§ 11 BDSG).

11.3. Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung seitens des jeweiligen Veranstalters jederzeit gemacht und veröffentlicht werden können.

11.4. Das gesetzliche Recht des Kunden, von der STGO gemäß § 34 BDSG Auskunft zu den von ihm gespeichertes personenbezogenes Datum zu verlangen, bleibt unberührt. 12. Salvatorische Klausel Sollten ein oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. In diesem Fall wird die unwirksame Regelung durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH